Mietrecht Schlüssel: Auf wie viele Schlüssel hat der Mieter Anspruch?

Lesezeit: 3 Minuten

Es ist soweit: Ein neuer Mieter zieht in die Wohnung ein. Bevor es sich dieser in seinem neuen Zuhause gemütlich machen kann, bekommt er vom Vermieter die Schlüssel ausgehändigt. Doch wie viele Schlüssel – Wohnungsschlüssel, Kellerschlüssel, Briefkasten und Haustürschlüssel – muss der Vermieter eigentlich zur Verfügung stellen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Mieter muss Zugang zu allen von ihm angemieteten Räumen haben.
  • Grundsätzlich gilt die Faustregel: Pro Bewohner der Wohnung gibt es einen Schlüssel.
  • Der Vermieter muss alle Schlüssel zur Wohnung aushändigen.
  • Der Mieter darf zusätzliche Schlüssel verlangen, wenn er einen triftigen Grund dafür nennen kann, z. B. ein notwendiges Zutrittsrecht für die Reinigungskraft oder eine Pflegekraft.

Dem Vermieter steht kein Schlüssel zu

Zu allererst ist zu beachten, dass der Vermieter alle Schlüssel zur Wohnung an den Mieter überreichen muss. Es ist ihm nicht gestattet, einen oder mehrere Schlüssel einzubehalten, auch nicht beispielweise aus Sicherheitsgründen für einen Notfall. Der Vermieter darf keinen Schlüssel behalten, es sei denn, die Zustimmung des Mieters hierfür wurde zuvor vertraglich festgehalten. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) fallen darunter neben Haus- und Wohnungsschlüssel auch die Schlüssel zu allen weiteren dem Mieter vertraglich zugesicherten Schlössern wie Briefkasten-, Kellerschlüssel und ähnliche.

Wie viele Schlüssel bekommt der Mieter?

Doch wie viele Schlüsselsätze von jeder Art stehen einem Mieter grundsätzlich zu? Die Menge wird an der Anzahl der Bewohner, die in die Wohnung einziehen, gemessen. Grundsätzlich gilt: Pro Bewohner ein Wohnungsschlüssel.

Ist es notwendig, dass mehrere Türen geöffnet werden können, damit der Mieter seine Wohnung betreten kann, bekommt jeder Mieter auch für die zusätzlichen Türen jeweils einen Schlüssel. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Haus- und Wohnungstür mit zwei verschiedenen Schlüsseln schließen lassen. Die Möglichkeit besteht beim Verbau einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus.

Singlehaushalte, Paare und Familien

Konkret bedeutet das, dass eine fünfköpfige Familie mit schulpflichtigen Kindern auch fünf Ausführungen von Haus- und Wohnungsschlüssel erhalten muss. Ein Paar, das gemeinsam in einer Wohnung lebt, erhält zwei Schlüsselsätze. Bei einem Singlehaushalt hat der Mieter dennoch Anspruch auf zwei Sätze Schlüssel, da er für Notfälle einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen können muss.

Haus- und Wohnungsschlüssel pro Bewohner:

Einpersonenhaushalt:zwei Schlüssel
Zweipersonenhaushalt:zwei Schlüssel
Mehrpersonenhaushaltein Schlüssel pro Bewohner

Die Regelung “ein Schlüssel pro Bewohner” erfasst allerdings nur die Schlüssel zu Schlössern, die den unmittelbaren Weg zur Wohnung versperren. Einer vierköpfigen Familie etwa stehen hiernach zwar vier Haus- und Wohnungsschlüssel zu, aber nur ein einziger Kellerschlüssel. Da der Mieter den Briefkasten- oder Kellerschlüssel problemlos aus seiner Wohnung holen könnte, reiche hierfür auch eine einzige Ausführung des Schlüssels aus.

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Kann der Mieter zusätzliche Schlüssel verlangen?

Der Mieter hat zusätzlich die Möglichkeit, zusätzliche Schlüssel beim Vermieter zu beantragen. Liegt für die Notwendigkeit weiterer Schlüssel ein nachvollziehbarer Grund vor, ist es Aufgabe des Vermieters diese dem Mieter auszuhändigen. Laut Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) fallen darunter Schlüssel für eine Reinigungskraft, den Babysitter und sogar dem Postboten, sollte sich der Briefkasten innerhalb des Wohnhauses befinden. Der Mieter kann unbegrenzt viele Schlüssel vom Vermieter verlangen, solange der selbst die Herstellungskosten trägt.

Schlüsselkopien

Benötigt der Mieter darüber hinaus weitere Schlüssel zu Haus und Wohnung und lässt Kopien seiner eigenen Schlüssel anfertigen, muss er seinen Vermieter darüber informieren. Verfügt das Haus über eine Schließanlage, ist für das Nachmachen der Schlüssel ein Berechtigungsschein notwendig – dieses ist selbstverständlich nicht bei einer digitalen Schließanlage der Fall, bei der Zutrittsrechte digital vergeben werden. Nachgemachte Schlüssel sind im Besitz des Vermieters. Bei Vertragsende des Mietverhältnisses ist der Mieter dazu verpflichtet, alle Schlüssel, die er zu den angemieteten Räumen besitzt, auszuhändigen. Darunter fallen ebenfalls von ihm angefertigte Schlüsselkopien.

Schlüsselverlust –wer trägt die Kosten?

Neben der einfachen Kopierbarkeit, ist ein weiterer großer Nachteile des Metallschlüssels: Er kann schnell verloren gehen. Sollte dies dem Mieter geschehen, ist er verpflichtet, seinen Vermieter darüber zu informieren. Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen ist es für den Vermieter ratsam, die betroffenen Schlösser –gegebenenfalls die gesamte Schließanlage- auszutauschen.

Bei der Frage, wer für die anfallenden Kosten eines solchen Austausches aufkommen muss, spielt die Art des Schlüsselverlusts die entscheidende Rolle. Hat der Mieter diesen mutwillig herbeigeführt, beispielsweise indem er seinen Wohnungsschlüssel an einem öffentlich zugänglichen Ort aufbewahrt hat, kann der Vermieter von ihm die Kostenerstattung verlangen. Wurde dem Mieter allerdings der Schlüssel mitsamt der Handtasche gestohlen oder ist in einem dem Wohnhaus nicht zuzuordnenden Ort verloren gegangen, etwa in einen Fluss gefallen, kann dieser nicht für den verursachten Schaden belangt werden .

29 Gedanken zu „Mietrecht Schlüssel: Auf wie viele Schlüssel hat der Mieter Anspruch?“

  1. Um einfach mal zu raten hätte ich gesagt, dass 3 Schlüssel für eine Wohnung normal sind. Es wäre doof, wenn der Vermieter einen Schlüssel einbehält. Schließlich gibt es schon genug Betrüger. Danke für den Artikel!

    Antworten
    • Hallo Herr S.,

      vielen Dank für Ihr Kommentar. Wie aus dem Beitrag hervorgeht, ist pro Bewohner ein Wohnungsschlüssel vorgesehen. Bei einem Ein-Personen Haushalt hat der Mieter aber ein Anrecht auf zwei Schlüsselsätze, da er einen für den Notfall bei einer Vertrauensperson hinterlassen kann.

      Beste Grüße
      Claudia Nagel

      Antworten
  2. Ein interessanter Artikel! Nur wer übernimmt die Zusatzkosten für weitere Schlüssel wenn eine Familie beim Einzug aus 3 Personen besteht (Vater, Mutter, 1 Kind) und sich die Anzahl der Kinder später auf drei erhöht? Dann wohnen 5 Personen in dem Haushalt. Muss hier der Vermieter die Kosten der zwei zusätzlichen Schlüssel ebenfalls tragen?
    😉

    Antworten
    • Hallo Herr H.,

      vielen Dank für Ihr Kommentar.
      Tatsächlich kann ein Mieter zusätzliche Schlüssel beim Vermieter beantragen, sofern ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Der Familienzuwachs zählt hier sicherlich dazu.
      Weitere Informationen bekommen Sie im obigen Abschnitt “Kann der Mieter zusätzliche Schlüssel verlangen?”.
      Beste Grüße
      Ihre Claudia Nagel

      Antworten
        • Der Mieter muss die Schlüssel für weitere Exemplare zahlen und diese dann aber auch bei Auszug aushändigen. Eine „Ablöse“ ist rechtlich (meines Wissens) nicht rechtlich geregelt, kann aber sicherlich vereinbart werden.

          Antworten
  3. Ich bin seit 10 Monaten Erst-Mieter einer neuen Wohnanlage.
    2 von 4 Wohnungsschlüsseln mußte ich ersetzen lassen, weil sie sich verbogen, wegen dem schwergängigen Haustürschloß. Jetzt ist auch der dritte Schlüssel am Schlüsselbart angebrochen.
    In meinem jahrzehnte langem Leben hatte ich noch nie so ein Problem.
    Jetzt habe ich noch einen Wohnungsschlüssel und Angst, dass sich der auch verbiegt und bricht.
    Mein Vermieter und die Hausverwaltung haben jeweils Einen. Kann ich diese einfordern und wer kommt für die entstandenen Kosten auf?
    Können Sie mir bitte helfen?

    Antworten
    • Hallo Herr W.,

      das ist eine sehr gute Frage.
      Zuallererst ist festzustellen, dass der Vermieter alle Schlüssel zur Wohnung an den Mieter überreichen muss. Es ist ihm nicht gestattet, einen oder mehrere Schlüssel einzubehalten. Also können Sie die Wohnungstürschlüssel Ihres Vermieters und Ihrer Hausverwaltung einfordern. Meines Erachtens, kann der Mieter nicht für die Kosten einer Neuanfertigung eines zerbrochenen Schlüssels belangt werden. Wie Sie es hier beschreiben, zerbrechen Ihre Schlüssel öfter, daher besteht möglicherweise ein generelles Schlüsselproblem. Reden Sie mit Ihrem Vermieter über Ihr Anliegen – gemeinsam finden Sie sicher eine Lösung.

      Beste Grüße
      Claudia Nagel

      Antworten
  4. Guten Tag. wie sieht denn die Rechtslage zu LG Schöneberg, 09.10.1990, 103 C 406/90 aus, wenn 1. der Vermieter ein Studentenwohnheim ist, 2. die Schlüsselanlage teilweise digital (Transponder) und teilweise mechanisch (Zimmerzugang) ist, 3. der Bewohner eine einzelne Privatperson ist, 4. ein Haustechniker/Hausmeister im Haus wohnt, 5. der Mietvertrag keine klare Regelung formuliert und 4. das Management sich im gesetzlich gegebenen Rahmen (BGB-Mietrecht für ein Sozialwerk) Zugang zum Apartment verschaffen kann? Gibt es konkrete rechtliche Mietregelungen für Wohnheime?

    Antworten
    • Sehr geehrte Frau R.,

      haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Wir müssen hier leider an einen spezialisierten Juristen verweisen. Eine kostenlose Beratung gibt es z. B. bei den örtlichen Verbraucherschutzzentralen; die Beratungen bei Mieterschutzbünden sind häufig gegen ein kleines Entgelt zu haben.

      Mit besten Grüßen
      Leon von KIWI

      Antworten
  5. Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Das ist immer eine wichtige Frage. Werde Ihren Beitrag gerne weiter empfehlen.
    Mit besten Grüßen,
    Sebastian

    Antworten
  6. Hallo, wie gestaltet es sich wenn ich bei Einzug 3 Schlüssel bekommen habe, die Vermietung dann beschließt die komplette Schließanlage zu tauschen und mir für meine mittlerweile 4 köpfige Familie nur einen Hausschlüssel überreicht? Der Vermieter sagt das ich die Kosten zu tragen hätte? Ich bin der Meinung das er mir mindest wieder 3 Schlüssel auf seine Kosten zur Verfügung stellen muss?

    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Herr F.,

      bei einer so spezifischen juristischen Fachfrage bitten wir Sie, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Eine kostenlose Beratung gibt es z. B. bei den örtlichen Verbraucherschutzzentralen. Die Beratungen bei Mieterschutzbünden sind häufig gegen ein kleines Entgelt zu haben.

      Mit besten Grüßen
      Leon von KIWI

      Antworten
  7. Guten Tag,

    dass ein schulpflichtiges Kind einen Anspruch auf einen eigenen Wohnungsschlüssel hat, habe ich verstanden. Gilt das auch, wenn das Kind bei seiner Mutter lebt, aber regelmäßig (an jedem Wochenende und halbzeitig in den Ferien) beim Vater ist?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Antworten
  8. Die Aussage “ Verfügt das Haus über eine Schließanlage, ist für das Nachmachen der Schlüssel ein Berechtigungsschein notwendig. Diesen besitzt der Vermieter.“ ist dem Wunschdenken der Duetschen Schlossindustrie geschuldet. Die meisten Schließanlagen der letzten 50 Jahren haben keinen technischen oder rechtlichen Schutz und können kopiert werden…auch wenn das die Industrie oder der Vermieter gerne anders hätten.

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  9. Guten Tag,
    wie ist es, wenn bei Auszug festgestellt wird, dass aus dem Keller Sachen entwendet wurden, und wir rein zufaellig erfahren, dass der Vermieter sowohl für die Wohnung als auch den Keller Ersatzschlüssel besessen hat?
    Wie ist hier die gesetzliche Regelung?

    Lieben Gruss

    Antworten
    • Hallo Yeliz,
      wie ich das verstanden habe, darf es keinen Schlüssel beim Vermieter geben.
      Ob der Vermieter, so sicherlich deine Vermutung, Sachen aus dem Keller entwendet hat, ist eine Frage der Beweislast.
      Heißt, du kannst sicherlich eine Anzeige gegen unbekannt stellen und angeben, dass die Vermutung beim Vermieter liegt. Inwiefern Polizei oder Staatsanwaltschaft da überhaupt ermitteln können, ist eine andere Frage.
      Kurzum, du kannst dem Vermieter ohne Beweise nicht unterstellen, dass er die Sachen entwendet hat.
      Ein Diebstahl muss bewiesen werden.
      Liebe Grüße

      P. S. Ich bin weder Fachanwalt noch Polizist. Meine Aussage beruht nur auf gewisse Erfahrungen und ist Letzendlich von der Polizei zu entscheiden!

      Antworten
  10. Hallo Zusammen,
    ich hätte eine Frage.
    Unsere Vermieterin hat unserem 4 Personenhaushalt nur 2 Schlüssel gegeben, mit der Aussage, dass mehr Schlüssel nicht drinnen sind, und wir selber schauen müssten, dass wir die Schlüssel vervielfältigen. Ist das rechtens?
    LG P. Widmer

    Antworten
  11. Hallo,
    gelten für Gewerbe dieselben Regelungen? Ich habe jetzt für meine neue Tür der Arztpraxis drei Schlüssel erhalten, benötige aber circa zehn (3 Ärzte, 6 Angestellte + Reinigung). Müssen die zusätzlichen Exemplare angefragt und selbst finanziert werden?

    Antworten
  12. Guten Tag, danke für diesen ausführlichen Artikel! Leider habe ich folgendes Problem: Zu meinem Einzug bekam ich 2 Hausschlüssel. Den zweiten hinterließ ich mit Wissen der Vermieterin bei meinem Vater. Da ich nun des öfteren Besuch habe, nahm ich ihn wieder an mich und “leihe” diese dann jeweils meinem Besuch. Aufgrund dessen, dass ich den Schlüssel einer Person übergab die nicht zuvor erwähnt wurde, allerdings im Nachhinein ihr eigentlich das gesagt wurde, hat sie vor kurzem diesen Schlüssel wieder verlangt. Da ich ja aber eigentlich Anrecht auf 2 Schlüssel habe, möchte ich natürlich den zweiten wieder haben, insbesondere da ich nun eine Katze habe und im Notfall sich jemand um diese kümmern können muss. Ich hatte bei ihr den zweiten Schlüssel verlangt, jedoch meint sie, ihr Anwalt hätte gesagt, ich hab nur Recht auf einen Schlüssel. Kann man mir da vllt einen Paragraphen nennen oder aber z.B. irgendetwas anderes aus dem Recht bspw. Ein Gerichtsurteil womit ich ihr zeigen kann, dass ich auf den zweiten Schlüssel ein Anrecht habe?

    Antworten
  13. Hallo, wie verhält es sich, wenn wir zu dritt (WG) sind und nur 2 Schlüssel zur Eingangstür des Hauses haben. Es gibt nur 2, so stand es auch im Mietvertrag. Wenn wir einen dritten anfordern, muss dann der Vermieter die Kosten hierfür tragen?

    Antworten
  14. Meine Mutter ist 84 Jahre alt. Sie benötigt zur Zeit eine medizinische Versorgung. Da sie im 1. Stock wohnt kann sie nicht die Treppen runtergehen, falls die Haustüre verschlossen ist. Der Vermieter verweigert aber die Nachmache
    des Schlüssels. Wir bekämen den Schlüssel nur, wenn er den Schlüssel zu einer Dachkammer bekommt, die ebenfalls zur Wohnung gehört. Was soll ich tun?

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  15. hallo , bei unserem Einzug ( 2 Personen) 2007 , in ein Mehrfamilienhaus bekam wir nur 1 Schlüssel ( für die Wohnung und Eingangstüre Schließanlage) durch einen KH Aufenthalt, bat ich um einen 2 Schlüssel! Dieser wurde nun besteht und mir mitgeteilt diesen zu bezahlen! Ist dies richtig!?

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  16. Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe die ehemalige Waschküche auf dem Dachboden als Abstellraum gemietet, welche ich mir mit einem Nachbar teilen möchte.
    Unter dem Dach wohnend habe ich einen Schlüssel zum Dachboden. Dies haben die Eigentümer der Wohnanlage so für alle u.d. Dach Wohnenden beschlossen. Ich habe aber einen zusätzlichen Schlüssel beantragt, wofür ich nun die Kosten tragen soll. Stünde mir aber lt. Mietvertrag nicht trotzdem ein Schlüssel zu?
    Im Mietvertrag steht zumindest, ein Schlüssel wird ausgehändigt!
    Würde eine Kaution nicht reichen, denn wenn ich die Wachküche abgebe, darf ich den Schlüssel trotzdem behalten, muss diesen abgeben, so wie es im Mietvertrag steht!? Was ist dann mit den Kosten!?

    Vielen Dank

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  17. Wir sind eine 4 köpfige Familie, unsere Vermieter hat uns nur 2 Schlüssel gegeben, ich verlange noch 2 für meine Kinder.
    Die Hausverwaltung weigert sich.
    Nach recht, wie viele Schlüssel hätte ich im Anspruch?

    Vielen Dank für die Antwort!

    Antworten
  18. Hallo, wir sind eine 5-köpfige Familie und in unserem Mehrfamilienhaus benötigen wir Zugang zum Hof, da sich dort unser PKW-Stellplatz sowie die Mülltonnen befinden. Nun hat der Vermieter an der bisher offenen Hofeinfahrt ein Tor angebracht, für welches man einen separaten Schlüssel benötigt. Der Vermieter hat uns nur noch einen Schlüssel zur Verfügung gestellt und verlangt nun EUR 50 je Zusatzschlüssel. Ist dies rechtens? Wir benötigen alle regelmäßig Zugang zum Hof.
    Vielen Dank.

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