Genossenschaften
Seit dem 19. Jahrhundert gibt es Genossenschaften. Anlass der Gründung war die industrielle Revolution. Es wurden immer mehr Arbeiter benötigt, aber der Wohnraum fehlte. Der freiwillige Zusammenschluss der Mitglieder sollte den Einzelnen vor Ausbeutung schützen und jedem eine gesunde, gut ausgestattete Unterkunft ermöglichen.
Die Grundsätze sind heute wie damals, Solidarität sowie jedes Mitglied kann mitbestimmen und hat somit das Mitwirkungsrecht inne. Die Interessen orientieren sich an den Mitgliedern und nicht an fremden Kapitalgebern. Dies liegt am Identitätsprinzip, das bedeutet, dass durch das Mitbestimmungsrecht jedes Mitglied Eigentümer und zugleich Kunde ihrer Genossenschaft ist.
Ihr Aufbau ist darauf ausgerichtet den Mitgliedern und nicht Dritten zugunsten zu handeln. Es gibt zwar einen Vorstand und Aufsichtsrat, aber entscheidende Fragen werden in der Generalversammlung geklärt. Dort hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von ihrer Kapitalbeteiligung. Zusätzlich gehört jeder Zusammenschluss einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser führt regelmäßig Jahresabschlussüberprüfungen durch.
Das Ziel der heutigen Genossenschaften ist es, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu unterstützen oder deren soziale oder kulturelle Belange zu fördern. Dies wird als genossenschaftlicher Förderzweck bezeichnet. Es gibt in ganz Deutschland 2000 Genossenschaften. Ihnen inne sind 2,2 Millionen Wohnungen., in denen 5 Millionen Menschen leben. Die Genossenschaften investieren in Neubau, Instandhaltung und Modernisierung pro Jahr über 4 Milliarden Euro.