Obwohl in den letzten Jahren die Zahl der registrierten Einbrüche in Deutschland gesunken ist, fühlen sich viele Menschen insbesondere nachts nicht sicher. Rund 151.000 Einbrüche wurden im Jahr 2016 von der Polizei in Deutschland aufgenommen – ein Jahr zuvor waren es noch 167.000 Einbrüche.
Um die Sicherheit in Mehrfamilienhäusern zu erhöhen, greifen viele auf ein scheinbar probates Mittel zurück: Die Haustür wird nachts abgeschlossen. Oftmals ist diese Aufforderung sogar in der Hausordnung vermerkt. Dabei wissen viele nicht: Wird die Haustür nachts abgeschlossen, handeln sie verboten, denn im Ernstfall wird dabei Leben aufs Spiel gesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Einige Vermieter legen in der Hausordnung fest, dass nachts die Haustür von den Mietern abgeschlossen werden soll.
- Das Landesgericht Frankfurt/Main hat allerdings beschlossen, dass Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. Das Risiko für die Mieter ist im Notfall zu hoch.
- Fluchtwege müssen zu jeder Zeit frei bleiben – und somit auch die Haustür nachts. Eine Alternative für mehr Sicherheit in den beiden gefürchtetsten Fällen – Einbruch und Brandfall – sind elektronische Schließsysteme.
Urteil: Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden
Bereits im Jahr 2015 hat das Landesgericht Frankfurt/Main (Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12) entschieden, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. In diesem Fall hatte die Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung beschlossen, dass die Haustür nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschlossen werden soll. Das Landesgericht Frankfurt/Main begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg eingeschränkt wird. Nicht jeder Mieter hat im Notfall seinen Schlüssel griffbereit.
Letztendlich argumentierte der Richter, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z. B. im Falle eines Brandes) Menschenleben gefährdet werden. Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner sind wichtiger als die Sicherheit des Mietshauses. Zudem wird erklärt, dass ein Einbruch in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Die Feuerwehr bestätigt: Haustüren sind Notausgänge
Ein Kernbestandteil des Brandschutzes von Gebäuden ist das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und Fluchttüren, die von der Wohnung ins Freie führen. Typischerweise ist das in den meisten Fällen die Hauseingangstür.
Ein Brand im Gebäude oder andere Notfälle stellen für die Mieter eine sehr hohe psychische Belastung dar. Dabei kann es leicht dazu kommen, dass der Hausschlüssel in der Wohnung vergessen wird. Insbesondere bei Vorfällen, die sich nachts ereignen. Besonders gefährdet sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie Kinder, ältere und auch hilfsbedürftige Menschen.
Die Feuerwehr listet die rechtlichen Grundlagen zum Thema Brandschutz wie folgt auf:
- „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet wird.“ (§ 3, Abs.1 der Bauordnung NRW BauO NW)
- „Bauliche Anlagen müssen unter Berücksichtigung der Anordnung der Rettungswege so beschaffen sein, dass die Rettung von Menschen jederzeit möglich ist.“ (§ 17 der Bauordnung NRW BauO NW)
Moderne Schließsysteme als Lösung?
Moderne Schließsysteme bieten eine Lösung, um beides zu gewährleisten: Sicherheit im Haus durch eine abgeschlossene Haustür und das Einhalten der Brandschutzverordnung durch einen freien Fluchtweg. Dafür werden immer häufiger sogenannte Panikschlösser oder auch Mediator-Schlösser eingesetzt. Der Vorteil: Bei diesen Schlössern verschießt die Haustür automatisch, sobald sie ins Schloss fällt. Gleichzeitig besteht aber zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Tür von innen durch das Drücken der Klinke zu öffnen.
Eine weitere Möglichkeit die Sicherheit für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern zu erhöhen, sind digitale Schließsysteme. Um schneller Leben retten zu können, nutzt zum Beispiel die Feuerwehr in Berlin bereits das elektronische Schließsystem KIWI. Sie erlangt in einer Gefahrensituation schnell Zutritt ohne Verzögerungen durch eine blockierte Haustür. Damit wird für die Notrettung wichtige Zeit gewonnen.
Zudem können innovative Schließsysteme, wie KIWI, die Sicherheit im Haus erhöhen und sicherstellen, dass die Verwaltung immer die Kontrolle über alle Zutrittsrechte behält. Das bedeutet konkret, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung zu jedem Zeitpunkt eine exakte Übersicht darüber haben, wer zu welcher Tür Zutritt hat. Man muss sich auch keine Sorgen mehr machen, dass Schlüssel durch Mieter oder Dienstleister nachgemacht werden.
Durch intelligente Schließanlagen wird die volle Schlüsselhoheit hergestellt und nur diejenigen mit Zutrittsberechtigung kommen ins Haus. Mit der Schlüsselverwaltung der Zukunft können so die versteckten Kosten der Schlüsselverwaltung erheblich reduziert werden.
Sven Gerling, Hauptbrandmeister der Berliner Feuerwehr bestätigt:
„Aus Sicht der Feuerwehr ist ein flächendeckender Einsatz von schlüssellosen Türzugangssystemen in allen Berliner beziehungsweise in allen Wohnhäusern deutschlandweit gewiss wünschens- und erstrebenswert. Deutschland weist im internationalen Vergleich schon heute einen sehr hohen Standard in Bezug auf das Sicherheitsnetz, die Notfallversorgung und Brandbekämpfung auf. Aber jedes auch noch so gut entwickelte System kann noch optimiert werden. Die Digitalisierung bietet enorme Potenziale, die definitiv genutzt werden sollten.“

Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus auch sicherer machen möchten, freuen wir uns über Ihre Nachricht! Unsere Experten beraten Sie gerne rund ums Thema elektronisches Schließsystem.