Das ist mit Schlüsselhoheit gemeint

Die echte Schlüsselhoheit besitzt derjenige, der alle Schlüssel der Tür besitzt. Doch sobald ein Schlüssel verloren geht, muss das Schloss und unter Umständen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden, um die Schlüsselhoheit wiederherzustellen. Ebenso geht die echte Schlüsselhoheit verloren, sobald der Schlüssel einmal aus der Hand gegeben wurde. Denn häufig kann man sich nicht sicher sein, dass keine Schlüsselkopie erstellt worden ist. Diese ist ein Problem, mit dem Vermieter bei jeder Wohnungsrückgabe konfrontiert sind.

Schlüsselhoheit bei rein analogen Schließanlagen nicht immer eindeutig

Eine beispielhafte Situation ist die Neuvermietung einer Wohnung. Übergibt der Vermieter bei Einzug die Wohnungsschlüssel an den Mieter, gibt er damit auch die Schlüsselhoheit seiner Wohnung an ihn ab. Bei Auszug und damit einhergehender Schlüsselübergabe an den Vermieter übernimmt dieser wieder die Schlüsselhoheit. Allerdings können stets illegale Schlüsselkopien vom Vermieter in Umlauf gebracht worden sein, von denen der Vermieter nichts weiß. Die echte Schlüsselhoheit ist somit nicht zwangsläufig gegeben.

Für das Problem der Ungewissheit gibt es jedoch eine Lösung: elektronische Schließanlagen.

Dabei wird statt des mechanischen ein elektronisches Türschloss eingesetzt. Man erhält ein elektronisches Schließmedium, in den meisten Fällen einen kleinen Transponder, mit der Zugangsberechtigung zum Öffnen. Natürlich kann der Transponder auch verloren gehen, allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied: der Transponder kann, wie beispielsweise beim elektronischen Schließsystem von KIWI, beim Erkennen des Verlustes die Zugangsberechtigung des entsprechenden Transponders in Echtzeit gesperrt werden. Somit ist das Zugangsmedium für den Finder und möglichen Dieb nutzlos. Genauso ist es beim Vermieterproblem. Selbst wenn nicht alle Schlüssel zurückgegeben wurden, kann der Vermieter den nicht zurückerhaltenden Transponder einfach deaktivieren und erhält somit die echte Schlüsselhoheit.