1. Home
  2. /
  3. Lexikon
  4. /
  5. Zutrittsrecht

Zutrittsrecht

Als Zutrittsrecht bezeichnet man die Erlaubnis, ein bestimmtes Gebäude oder einen Gebäudeteil mit eigenem Zugangsmedium betreten zu dürfen. Synonyme sind Zugangsrecht oder Zutrittsberechtigung. Die Erlaubnis kann nur vom Eigentümer oder Besitzer gegeben werden. Bei elektronischen Schließsystemen hat dieser die Rolle des Administrators inne. Dabei kann dieser, eine Bedingung an das Zutrittsrecht knüpfen. Diese ist beispielsweise erst erfüllt durch vorherige Bezahlung von Eintrittskosten oder Miete.

Zutrittsrechte per Klick am Computer vergeben

Bei Einverständnis einer Zutrittsberechtigung wird oft auch der Schlüssel überreicht. Anders ist dies bei einigen elektronischen Türschlössern. Zum Beispiel hat KIWI eine Lösung gefunden, das Zutrittsrecht digital einem Transponder zuzuordnen und von einem Sensor auslesen zu lassen. Dadurch ist es möglich, Berechtigungen in Echtzeit zu aktiveren und wieder zu deaktivieren, so dass nach Aufhebung der Genehmigung die echte Schlüsselhoheit wiederhergestellt werden kann.

Dies kann auch bei einem verordneten Hausverbot, das heißt bei der Aufhebung des Zutrittsrecht aufgrund eines Verstoßes der Hausordnung, nützlich sein. Hierbei wird die Zutrittsberechtigung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit entzogen und per digitalem Klick, ohne um den Schlüssel zu ringen, umgesetzt. Zutrittsberechtigungen können dank elektronischer Schließsysteme demnach aus der Ferne verwaltet werden.