Smart Home – Wie digital wollen wir wohnen?

Die Digitalisierung hält Einzug in die eigenen vier Wände. Mehrere Studien bestätigen: die Digitalisierung wird auch die Wohnungswirtschaft durch Smart Building und Smart Home Konzepte maßgeblich verändern. Allerdings findet die Nutzung im Alltag heutzutage noch im kleinen Rahmen statt. Das volle Potenzial der Digitalisierung daheim wird längst nicht ausgeschöpft. Abläufe können durch Vernetzung automatisiert und energieeffizient gestaltet werden. Aber wie digital wollen wir tatsächlich wohnen? Wie können eventuelle Sicherheitsrisiken ausgeschlossen werden? Diese Fragen stellen sich die Teilnehmer des Safer Internet Day 2017.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Smart Home Anwendungen gehören die Zukunft, die Gegenwart bestimmen sie noch nicht
  • Interview mit Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin: Forderung einer Checkliste, um Verbraucher vor „digitalen Todsünden“ zu schützen
  • Dialog zwischen Bürgern, Politik und Herstellern von Smart Home Produkten ist essenziell

Am 14. Februar 2017 fand in Berlin der Safer Internet Day 2017 statt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lud gemeinsam mit dem Bitkom e.V. zu verschiedenen Vorträgen und Diskussionen zum Thema Smart Home ein. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, und Thorsten Dirks, Präsident Bitkom eröffneten die Konferenz. Experten aus unterschiedlichen Branchen teilten ihre Erfahrungen. Diskutiert wurden vor allem auch die Herausforderungen und die großen Chancen, die mit der Digitalisierung der Wohnungswirtschaft einhergehen.

Obwohl laut Experten, Smart Home die Zukunft gehören wird, findet eine Nutzung der Möglichkeiten aktuell eher in geringem Maße statt. Fast jeder besitzt ein Smartphone oder einen internetfähigen Fernseher. Doch darüber hinaus findet kaum eine Vernetzung Zuhause statt. Dabei ist längst viel mehr möglich, wie die junge PropTech Branche zeigt. Türen können geöffnet, Temperaturen eingestellt, Räume neu ausgerichtet werden – und das alles effizient und automatisch durch selbstlernende Systeme.

Sind Sicherheit und Datenschutz mit Smart Home vereinbar?

Doch ist Smart Home nur eine Vision der Bequemlichkeit oder tatsächlich nützlich für jedermann? Auch diese Frage stand im Fokus der Veranstaltung, ebenso wie Sicherheit und Datenerfassung. Damit der Verbraucher mit gutem Gewissen die Kontrolle an digitale Helfer abgeben kann, muss Sicherheit groß geschrieben werden. Inwieweit das möglich ist oder wann intelligentes Wohnen zu Lasten der Privatsphäre geht, wurde in einem weiteren Veranstaltungspunkt diskutiert.

Wie digital wollen wir wohnen?

Den ethischen Fragen widmete sich eine eigene Diskussionsrunde von ausgewählten Experten. Mit dabei war Dr.-Ing. Christian Bogatu, Mitgründer bei KIWI. Eine Grundidee von Smart Home ist die gesteigerte Sicherheit für das eigene Zuhause. Dennoch gibt es gerade bei Verbrauchern dazu Bedenken. Welche rechtlichen Regeln gilt es zu beachten? Auch Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, beteiligt sich an dem Gespräch über moralische Aspekte.

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Interview Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin

Sicherheit und Datenschutz haben für KIWI oberste Priorität. Zu unseren Sicherheitsmaßnahmen zählt auch der regelmäßige Austausch mit anderen Experten auf dem Gebiet. So zum Beispiel kürzlich auf dem „Safer Internet Day 2017“, organisiert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Eines der vielen interessanten Gespräche führten wir mit Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und derzeit Beisitzer einer Großen Strafkammer. Er forderte eine Checkliste, um Verbraucher vor „digitalen Todsünden“ zu schützen.

1. Herr Buermeyer, was waren für Sie die wichtigsten Take-Aways aus der Panel-Diskussion auf dem Safer Internet Day 2017?

Die gegenwärtige Situation in der IT-Security ist erschreckend, und ein wesentlicher Grund dafür ist, dass wir bisher bei den falschen Akteuren ansetzen: Wir versuchen Cyber-Kriminelle zu verfolgen – das ist zwar richtig, aber weitgehend aussichtslos, weil sie sich buchstäblich überall auf der Welt verstecken können. Und wir appellieren an die Anwender – die aber völlig überfordert sind mit der Aufgabe, selbst für sichere IT zu sorgen. Die Hersteller hingegen sind bisher nicht konsequent in die Pflicht genommen worden. Oftmals war es gar ein Wettbewerbsvorteil, wenn Hersteller keinen Aufwand für Sicherheit betrieben haben und sich somit Entwicklungskosten gespart haben. Dies muss sind ändern – wir müssen gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, damit Produkte sicher werden. Dazu gehört es, dass es sich für Hersteller finanziell lohnen muss, sichere Produkte zu vertreiben und sie über Updates auch sicher zu halten.

2. Sie hatten die Idee der „digitalen Todsünden“ – was genau verstehen Sie darunter?

IT-Security ist ein komplexes Thema, aber es lassen sich durchaus Mindest-Anforderungen definieren, die jedes Produkt erfüllen sollte, bevor es eine Verbindung zum Internet aufbaut.

3. Können Sie ein paar Beispiele für solche „digitalen Todsünden“ näher erläutern?

Ein Beispiel für eine Todsünde wären unverschlüsselte Verbindungen – es gibt heute einfach keinen Grund mehr, warum Geräte nicht ausschließlich über TLS-gesicherte Verbindungen kommunizieren sollten. Oder Standard-Passwörter, die für alle Geräte gleich sind oder sich z.B. aus öffentlich bekannten Daten wie der MAC-Adresse ableiten lassen. Auch so etwas darf es nicht mehr geben.

4. Sind die aktuellen Player am Smart Home Markt schon gut genug aufgestellt beim Thema Sicherheit?

Das kann ich nicht einschätzen, aber die häufigen Sicherheitslücken lassen darauf schließen, dass viele Hersteller keinen besonderen Wert auf die Sicherheit ihrer Produkte legen.

5. Welche anderen Dialoge benötigen wir in Zukunft zwischen Bürger, Politik und Herstellern?

Veranstaltungen sind oft gute Gelegenheiten zum Austausch, aber daneben halte ich Transparenz im Markt für wesentlich: Die „Todsünden“ lassen sich beispielsweise auch in Form einer Checkliste auf Packungen abbilden oder obligatorisch als Teil der Bedienungsanleitung mitliefern.

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Sicherheit und Datenschutz bei KIWI

KIWI wurde unter der Prämisse entwickelt, dass zu keiner Zeit eine Zuordnung möglich ist, wer, wann, welche Tür geöffnet hat. Die für Sicherheit und Datenschutz relevanten Bestandteile werden regelmäßig nach dem Open Source Prinzip veröffentlicht. Sie wurden seit der Entwicklungsphase bereits mehrfach von weltweit anerkannten Verschlüsselungs- und Sicherheitsexperten getestet und für sehr gut befunden. Die verschlüsselte Kommunikation zwischen KIWI Transponder und KIWI Türsensor erfolgt auf Basis eines patentierten Verfahrens.

Über Ulf Beuermeyer

Ulf Buermeyer ist Richter am Landgericht Berlin und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Daneben ist er ehrenamtlicher Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und Fellow des Centre for Internet and Human Rights (CIHR) an der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder). Gemeinsam mit dem Journalisten Philip Banse verantwortet er den meist freitags erscheinenden Politik-Podcast “Lage der Nation“. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit liegen im Verfassungsrecht (insbesondere Telekommunikationsfreiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit) sowie im Strafrecht (inkl. Strafprozess & Strafvollzug). Von der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt/Main wurde er mit einer Arbeit über “Informationelle Selbstbestimmung im Strafvollzug” promoviert. 2013/2014 studierte er im Rahmen eines Sabbaticals im LL.M-Programm der Columbia Law School in New York City.

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