Zuschuss für Neukunden: Digitales Schließsystem von KIWI wird mit bis zu 50 Prozent gefördert

Das Land Berlin unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) aus der Hauptstadt mit einer Digitalprämie, wenn die Unternehmen in ihre digitale Infrastruktur investieren. Förderungsberechtigt ist grundsätzlich auch das digitale Schließsystem von KIWI. Die Prämie kann sich auf bis zu 50 Prozent der getätigten Ausgaben belaufen.

Die Prämie soll die Unternehmen dazu animieren in digitale Technologien zu investieren, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zukunftsfähig zu sein. Die Maßnahme sichert Arbeitsplätze in der Region und macht die Hauptstadt zugleich als Standort attraktiver. 

Besonders KMUs fehlen oft die finanziellen Mittel für eine entsprechende Investition. Aus diesem Grund ist die Prämie auf Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten beschränkt. Gefördert werden zudem nur digitale Lösungen, die noch nicht im Unternehmen vorhanden sind – der Austausch von beispielsweise einem bereits vorhandenen ERP-System muss weiterhin selbst finanziert werden.

Das KIWI Portal lässt sich ganz einfach über den Internetbrowswer aufrufen und ist die „Schaltzentrale“ des Systems. Hausverwaltungen und Officemanager können mit diesem Tool sämtliche Zutrittsrechte einfach und intuitiv verwalten.

Wie bei anderen Förderungen auch, macht der Fördergeber (in diesem Fall das Land Berlin) eine Bewilligung von mehreren Faktoren abhängig (wie z. B. die bereits erwähnte Anzahl der Beschäftigten). Ein zentraler Punkt ist dabei die schriftliche Begründung in der Antragstellung, warum das digitale Schließsystem von KIWI eine signifikante Erleichterung der vorhandenen Arbeitsprozesse ist. Eine naheliegende Begründung ist zum Beispiel der Wegfall zahlreicher Vor-Ort-Termine für Schlüsselübergaben an neue Mieter oder Handwerker. Auch das tägliche Schlüsselmanagement, das deutlich schlanker als bei einem herkömmlichen System mit Metallschlüsseln ausfällt, spart Ressourcen.

Wer sich für die Prämie interessiert, sollte nicht zu lange warten: Die Antragstellung muss bis spätestens zum 31.03.2021 erfolgen. Weitere Informationen sowie Hilfe zur Antragstellung gibt es hier.

Für wen kommt die Digitalprämie infrage?

Die Digitalprämie des Landes Berlin wird ausgezahlt an:

  • kleine- und mittelständische Berliner Unternehmen (KMU)
  • hauptberuflich tätige Berliner Solo-Selbstständige (die also keine Angestellten beschäftigen) mit einem Jahreseinkommen von mindestens 26.000 Euro aus der aktuellen Tätigkeit

Die Gründung muss zudem vor dem 31.12.2019 erfolgt sein.

Was wird genau gefördert?

Folgenden Bereiche können mit der Digitalprämie gefördert werden:

Digitale Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen

Dazu gehören z. B. die Einführung von CAM- & Digitalen Warenwirtschaftssystemen, digitalen Warenwirtschaftssystemen, digitalen Kassensystemen, 3D-Drucksystemen, Management-Informationssystemen und Systemen für die digitale Lohnbuchhaltung.

Einführung oder Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit

Dazu gehören z. B. die IT-Sicherheitsinfrastruktur, die digitale Datenlagerung- und sicherung, die digitale Betriebsstättenabsicherung und der Penetrationstest von IT-Systemen und Zertifizierungen.          

Digitale Beratung und Qualifizierung

Dazu gehören z. B. beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitungen, Workshops zur Digitalisierung des Geschäftsmodells, Fortbildungen zur betrieblichen IT-Sicherheit und Ausbildungen zum Data Scientist.

Grundsätzlich gilt: Die Antragstellenden können bis zu 10 Einzelmaßnahmen aus den zuwendungsfähigen Förderbereichen kombinieren.

Wie hoch fällt die Digitalprämie aus?

Es erfolgt eine Anteilsfinanzierung i. H. v. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Digitalprämie beinhaltet zwei Fördermodule:

Digitalprämie Basic

Für KMUs mit maximal 10 Angestellten sowie für Solo-Selbstständige ist eine Förderung von bis zu 7.000 Euro möglich.

Digitalprämie Plus

KMUs mit mehr als 10,5 Angestellten (maximal 249 Angestellte) können mit bis zu 17.000 Euro gefördert werden.

Beide Module werden mit mindestens 1.000 Euro gefördert. Da es sich bei der Förderung um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent handelt, liegt die Mindestinvestitionssumme also bei 2.000 Euro.

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