Aktuelles Urteil: Haustür abschließen verboten

Lesezeit: 4 Minuten

Obwohl in den letzten Jahren die Zahl der registrierten Einbrüche in Deutschland gesunken ist, fühlen sich viele Menschen insbesondere nachts nicht sicher. Rund 151.000 Einbrüche wurden im Jahr 2016 von der Polizei in Deutschland aufgenommen – ein Jahr zuvor waren es noch 167.000 Einbrüche.

Um die Sicherheit in Mehrfamilienhäusern zu erhöhen, greifen viele auf ein scheinbar probates Mittel zurück: Die Haustür wird nachts abgeschlossen. Oftmals ist diese Aufforderung sogar in der Hausordnung vermerkt. Dabei wissen viele nicht: Wird die Haustür nachts abgeschlossen, handeln sie verboten, denn im Ernstfall wird dabei Leben aufs Spiel gesetzt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einige Vermieter legen in der Hausordnung fest, dass nachts die Haustür von den Mietern abgeschlossen werden soll.
  • Das Landesgericht Frankfurt/Main hat allerdings beschlossen, dass Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. Das Risiko für die Mieter ist im Notfall zu hoch.
  • Fluchtwege müssen zu jeder Zeit frei bleiben – und somit auch die Haustür nachts. Eine Alternative für mehr Sicherheit in den beiden gefürchtetsten Fällen – Einbruch und Brandfall – sind elektronische Schließsysteme.

Urteil: Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden

Bereits im Jahr 2015 hat das Landesgericht Frankfurt/Main (Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12) entschieden, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. In diesem Fall hatte die Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung beschlossen, dass die Haustür nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschlossen werden soll. Das Landesgericht Frankfurt/Main begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg eingeschränkt wird. Nicht jeder Mieter hat im Notfall seinen Schlüssel griffbereit.

Letztendlich argumentierte der Richter, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z. B. im Falle eines Brandes) Menschenleben gefährdet werden. Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner sind wichtiger als die Sicherheit des Mietshauses. Zudem wird erklärt, dass ein Einbruch in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Die Feuerwehr bestätigt: Haustüren sind Notausgänge

Ein Kernbestandteil des Brandschutzes von Gebäuden ist das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und Fluchttüren, die von der Wohnung ins freie führen. Typischerweise ist das in den meisten Fällen die Hauseingangstür.

Laut der Feuerwehr Brühl dürfen Haustüren aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht abgeschlossen sein. Ein Brand im Gebäude oder andere Notfälle stellen für die Mieter eine sehr hohe psychische Belastung dar. Dabei kann es leicht dazu kommen, dass der Hausschlüssel in der Wohnung vergessen wird. Insbesondere bei Vorfällen, die sich nachts ereignen. Besonders gefährdet sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie Kinder, ältere und auch hilfsbedürftige Menschen.

Die Feuerwehr listet die rechtlichen Grundlagen zum Thema Brandschutz wie folgt auf:

  • “Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet wird.” (§ 3, Abs.1 der Bauordnung NRW BauO NW)
  • “Bauliche Anlagen müssen unter Berücksichtigung der Anordnung der Rettungswege so beschaffen sein, dass die Rettung von Menschen jederzeit möglich ist.” (§ 17 der Bauordnung NRW BauO NW)
[newsletter-box]

Moderne Schließsysteme als Lösung?

Moderne Schließsysteme bieten eine Lösung, um beides zu gewährleisten: Sicherheit im Haus durch eine abgeschlossene Haustür und das Einhalten der Brandschutzverordnung durch einen freien Fluchtweg. Dafür werden immer häufiger sogenannte Panikschlösser oder auch Mediator-Schlösser eingesetzt. Der Vorteil: Bei diesen Schlössern verschießt die Haustür automatisch, sobald sie ins Schloss fällt. Gleichzeitig besteht aber zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Tür von innen durch das Drücken der Klinke zu öffnen.

Eine weitere Möglichkeit die Sicherheit für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern zu erhöhen, sind digitale Schließsysteme. Um schneller Leben retten zu können, nutzt zum Beispiel die Feuerwehr in Berlin bereits das elektronische Schließsystem KIWI. Sie erlangt in einer Gefahrensituation schnell Zutritt ohne Verzögerungen durch eine blockierte Haustür. Damit wird für die Notrettung wichtige Zeit gewonnen. Zudem können innovative Schließsysteme, wie KIWI, die Sicherheit im Haus erhöhen und sicherstellen, dass die Verwaltung immer die Kontrolle über alle Zutrittsrechte behält. Das bedeutet konkret, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung zu jedem Zeitpunkt eine exakte Übersicht darüber haben, wer zu welcher Tür Zutritt hat. Man muss sich auch keine Sorgen mehr machen, dass Schlüssel durch Mieter oder Dienstleister nachgemacht werden. Durch intelligente Schließanlagen wird die volle Schlüsselhoheit hergestellt und nur diejenigen mit Zutrittsberechtigung kommen ins Haus. Mit der Schlüsselverwaltung der Zukunft können so die versteckten Kosten der Schlüsselverwaltung erheblich reduziert werden.

Sven Gerling, Hauptbrandmeister der Berliner Feuerwehr bestätigt:

Haustuer abschließen_Feuerwehr_Sven

“Aus Sicht der Feuerwehr ist ein flächendeckender Einsatz von schlüssellosen Türzugangssystemen in allen Berliner beziehungsweise in allen Wohnhäusern deutschlandweit gewiss wünschens- und erstrebenswert. Deutschland weist im internationalen Vergleich schon heute einen sehr hohen Standard in Bezug auf das Sicherheitsnetz, die Notfallversorgung und Brandbekämpfung auf. Aber jedes auch noch so gut entwickelte System kann noch optimiert werden. Die Digitalisierung bietet enorme Potenziale, die definitiv genutzt werden sollten.”

Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus auch sicherer machen möchten, freuen wir uns über Ihre Nachricht! Unsere Experten beraten Sie gerne rund ums Thema elektronisches Schließsystem. 

[cta-beratung]

17 Gedanken zu „Aktuelles Urteil: Haustür abschließen verboten“

  1. Zumindestin kleineren Einheiten ist es dem einzelnen Bewohner zuzumuten, seine Wohnungstür abzuschließen und den Schlüssel innen stecken zu lassen.. Wer – z.B. im Brandfall – die Wohnung verläßt, nimmt dann automatisch den Schlüsselbund mit..

    Bei einem Wohnhaus mit 3 Wohnungen ist häufig nicht (sicher) festzustellen, ob alle das Haus verlassen haen. Oder, ob sie z.B. über das Wochenende verreist sind. Darf dann auch der letzte, der das Haus verläßt, nicht abschlie0en ?

    Wenn aus jeder Wohnung – wegen Hanglage – die Möglichkeit besteht, ins Freie zu gelangen: darf auch dann die Haustüre nicht verschlossen werden ?

    Was sagt die Kriminalpolizei dazu – bitte ohne eigene wirtschaftliche Interessen ?

    Antworten
    • Hallo Herr Schmitz-Meskamp,

      vielen Dank für Ihr Kommentar. Den Vorschlag das Schlüsselbund von der Innenseite der Wohnungstür stecken zu lassen, um im Notfall an ihn zu denken, halte ich für fragwürdig. In einer Notsituation handeln Menschen meist nicht rational, so ist es ein Leichtes den Schlüssel zu vergessen. Selbst wenn daran gedacht wird, ist die Nervosität groß, sodass es schwer fällt das Schlüsselloch an der abgeschlossenen Hauseingangstür zu treffen. Gerade Kindern, Senioren und körperlich-eingeschränkten Menschen kann dies gerade im Notfall schwer fallen. So kann wertvolle Zeit verloren gehen. Auch in einem Wohnhaus mit Hanglage darf die Hauseingangstür nicht abgeschlossen werden, denn manche Bewohner sind körperlich ggf. nicht in der Lage ihre Wohnung über den Balkon oder über ein Fenster zu verlassen. Sie schreiben es genau richtig: man kann nicht mit Sicherheit feststellen, dass alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses, dieses auch verlassen haben. Daher darf auch der vermeintlich Letzte, der das Haus verlässt, die Haustür nicht abschließen. Auch die Feuerwehr kann im Brandfall schneller helfen, wenn die Haustür nicht abgeschlossen ist.

      Im Artikel “Haustür abschließen? Feuerwehr und Polizei raten ab” von waz.de ist dieser Zusammenhang gut erklärt.
      Weiterführende Links: “Verschlossene Tür
      Gericht entscheidet: Haustür abschließen ist bei Mehrfamilienhäusern verboten

      Beste Grüße
      Claudia Nagel

      Antworten
  2. Leider ist es immer noch weit verbreitet, die Haustür abzuschließen, ohne daran zu denken, daß panische Menschen bei Gefahr, dann die Fluchtwege nicht nutzen können.
    So ein Panikschloß kostet nicht mal 100 Euro.
    Kann man von innen leicht per Drehknopf zu/auf-schließen. Gibt es sogar mit Klinke, sodaß selbst die flüchten können, die mit einem Frehknopf in dem Moment nichts anzufangen wissen.

    Antworten
    • Hallo Mirko,
      vielen Dank für Ihr Kommentar zum Thema.
      Wir sehen das genauso – bei KIWI hat die Sicherheit der Mieter oberste Priorität! Unser KIWI Smart Lock hat daher die wichtige Anti-Panik-Funktion. So können Mieter jederzeit das Gebäude verlassen.
      Beste Grüße
      Ihre Claudia Nagel

      Antworten
    • Sie werden für unter 100 Euro sicherlich Panikschlösser finden. Nur die meisten Haustüren haben inzwischen Schlösser, welche sich nicht gegen eine Biliglösung austauschen lassen. Ebenso sind diese Schlösser nicht vom 4.Stock zu öffnen. Das heisst ich muss abends um 10:00 Uhr nach unten laufen um einen Besucher einzulassen. Dies ist weder sinnvoll n och praktikabel.
      Selbstverriegelnde Panikschlösser verriegeln sich zwar von selbst, aber auch diese kann ich bei einem Low-Budget-Schloss nicht von der Wohnung aus öffnen.
      Wir leben in einer Zeit, in der die Leute Ihr Licht über Alexa schalten, Handsfree-Öffnungen am Auto haben und die Haizung per App steuerbar ist…dafür gibt man Geld aus…warum nicht für einen bequemen, zeitgemäsen Schutz für Haus und Wohnung?

      Antworten
      • Sehe ich genauso! Panikschloss hin oder her. Was ist denn, wenn ich im 2. OG alleine in der Wohnung bin, und Nachts den Rettungsdienst rufe. Selbst aber nicht, runter an die Türe gehen kann um dem Rettungsdienst die Türe öffnen kann…

        Antworten
  3. wir wohnen in ein einem 16 Parteien Haus in dem allerdings nur 2 Einheiten belegt sind, es gibt 2 separate Haustüren, von denen eine nur durch uns genutzt wird (und auch nur wir den Schlüssel haben) und die andere quasi für den Rest des Hauses. Man kann sich das als eine Front mit 2 Türen vorstellen die nebeneinander liegen und beide in den selben Hausflur münden. Jetzt besteht der andere Mieter, der quasi den 2. Eingang nutzt, darauf das beide Türen Nachts abgeschlossen werden. Darf er darauf bestehen und wer übernimmt die Kosten wenn eine abgeschlossene Türe im Notfall aufgebrochen werden muss? oder ist es bei einer Glastür egal und die wird ohnehin eingeschlagen?

    Antworten
    • Sehr geehrte Frau Wilden,

      bei einer so spezifischen juristischen Fachfrage möchte ich Sie bitten, sich an einen Juristen zu wenden. Womöglich hilft Ihnen hier bereits die Verbraucherschutzzentrale weiter.

      Mit freundlichem Gruß
      Leon Knigge von KIWI

      Antworten
  4. Unsere Haustüre fällt nicht ins Schloss, zu dem klemmt sie beim Aufdrucken der Haustüre. Unser Vermieter hat beschlossen, abends ab 20 Uhr soll die Haustüre abgeschlossen werden. Bis eine Lösung gefunden wurde. Da ein neues Schloss nicht passt laut des Schlüsseldienstes.

    Antworten
  5. Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus. EG belegt durch Terminalraum einer Bank und einem Kiosk ohne Zugang zum Treppenhaus. 1. OG eine Praxis für Psychotherapie, Therapeutin unregelmäßig anwesend. 2. OG wir. DG zur Zeit nicht vermietet.
    Wenn sich das Haus abends quasi in ein Einfamilienhaus verwandelt, kann ich dann die Therapeutin bitten abzuschließen wenn Sie das Haus verlässt?

    Und warum gelten diese Urteile nicht auch für Einfamilienhäuser? Alle angeführten Gründe, z.B. Panik oder Schlüssel nicht direkt zur Hand haben, lassen sich 1 zu 1 auf Einfamilienhäuser anwenden.

    Antworten
    • Weil man aus einem Einfamilienhaus auch über eine Terrassentür ganz ohne Schlüssel flüchten kann und meine Entscheidung, die Türe abzuschließen, keine Auswirkungen auf andere Mieter hat.

      Antworten
  6. Guten Tag bei uns gibt es zwei Haustüren: eine zum Treppenhaus und ein separater Fahrstuhl-Eingang zur Straße hin. Darf letzter abgeschlossen werden, da der Fahrstuhl im Brandfall ohnehin nicht benutzt werden darf? Der Fluchtweg durch das Treppenhaus wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Constanze Säckinger

    Antworten
  7. Mir hat jemand gesagt, das man die Haustür abschließen sollte, oder mindesten seine Wohnungstür, abends Den sonst würde die Versicherung bei Einbruch nichts bezahlen.
    Sie hat die Einwand, das die Feuerwehr schwerer hat bei einer abgeschlossene Tür, nicht eingesehen. Eine nicht abgeschlossen Wohnungstür, ist leichter aufzubekommen, als eine haustüre.
    Das Problem bei einem Mehrfamilienhaus oder Miethaus, weiß man ja nicht ob alle zuhause sind, oder wer Frühschicht oder Nachtschicht eventuell hat. Oder verreist ist usw.
    Ich hatte mal die Haustüre abgeschlossen, da waren die andere Mieter überrascht, weil er nur kurz was aus dem Auto holen wollte, und kein Haustür Schlüssel mitgenommen hat.

    Antworten
  8. Wir haben eine neue Haustür ,seit dem können wir keine Mülleimer mehr raus setzen weil die Türe nicht weit genug aufgeht ,der Eingang zum Keller ist hinter der halb offenen Haustüre , auch die Feuerwehr beim Kellerbrand keine Möglichkeit Schläuche zum Keller zu legen

    Antworten
  9. Ich wohne als Mieterin in einem Zweifamilienhaus. Meine Vermieterin wünscht, dass die Haustür immer bei Anbruch der Dunkelheit abgeschlossen wird. Sie verschließt die Haustür auch immer, wenn sie das Haus verlässt, ohne zu wissen, ob ich da bin. Das erwartet Sie auch von mir.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar